Kosten

Melanie van Luijn

Warum muss Recht Geld kosten? Warum ist gute Beratung eigentlich so teuer?

Im Gegensatz z. B. zu handwerklicher Leistung sieht man bei Beratung und Vertretung oft keine greifbare Leistung. Dennoch muss Beratung Geld kosten, Geld, das letztlich auch wieder für Sie ausgegeben wird.

Zum einen kann ich als Anwältin natürlich auf umfassende Rechtskenntnisse aus Studium und Referendariat zurückgreifen, zum anderen muss ich mich aber auch ständig weiterbilden und die aktuelle Rechtsprechung im Auge behalten, um Sie qualifiziert und effektiv beraten zu können. Auch Trainerausbildung, Mediationsstudium und Supervisionsstudium befähigen mich zu einer guten und fundierten Beratung. Auch in diesen Bereichen bilde ich mich ständig fort für Sie. Denn Sie sollen für Ihr gutes Geld auch eine gute Leistung erwarten dürfen. 

Finanzierung, so individuell wie Sie.

So individuell wie Sie und Ihre Rechtsfragen und Probleme, so individuell sind auch die Möglichkeiten der Finanzierung.

 

Rechtschutzversicherung

Für Menschen, die regelmäßig am Rechtsverkehr teilnehmen, ist sicherlich der Abschluss einer Rechtschutzversicherung zu empfehlen.

Haben Sie eine solche Versicherung abgeschlossen, ist eine Beratung oder ein Rechtsstreit in den meisten Fällen für Sie kostenlos. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und wollen diese in Anspruch nehmen, so bringen Sie den Versicherungsvertrag einfach mit und ich prüfe, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme vorliegen und hole für Sie eine Deckungszusage ein.

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe

Steht Ihnen nur wenig oder gar kein Einkommen zur Verfügung, haben Sie dennoch einen Anspruch auf eine qualifizierte Rechtsberatung oder Vertretung bei einer Anwältin oder einem Anwalt Ihrer Wahl. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten.

Geht es zunächst um eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung, benötigen Sie einen sogenannten Beratungshilfeschein vom Gericht. In der Regel können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht selbst einen Beratungshilfeschein holen.

Dazu nehmen Sie Ihren Mietvertrag und 2-3 aktuelle Gehaltsnachweise oder Ihren aktuellen Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit und suchen die Abteilung für Beratungshilfe auf. Die meisten Amtsgerichte haben eine Homepage, auf der Sie die genaue Raumnummer und die Öffnungszeiten erfahren.

In Bielefeld erhalten Sie einen Beratungshilfeschein z. B.
im Amtsgericht in Raum Nr. 9027
(Mo. – Fr. von 9.30 - 12.00 Uhr, Mo. + Di. von 14.00 - 15.00 Uhr).

Dort schildern Sie einem Rechtspfleger kurz Ihren Fall und erhalten, sofern die Voraussetzungen vorliegen, direkt einen Berechtigungsschein. Sie können auch direkt das folgendes Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt mitnehmen.

Beratungshilfe

Den Beratungshilfeschein bringen Sie zu Ihrem Anwaltstermin mit, der Anwalt oder die Anwältin rechnet dann direkt mit der Gerichtskasse ab.

Wird Ihnen ein Beratungshilfeschein verweigert, sollten wir noch einmal gemeinsam Ihren Antrag durchsehen um zu prüfen, ob alle Angaben vollständig sind und auch vom Rechtspfleger entsprechend berücksichtigt wurden.

Möchten Sie Beratungshilfe für eine Verbraucherinsolvenz in Anspruch nehmen, wenden Sie sich hierzu bitte direkt an mich und nicht an das Gericht.

Wollen Sie klagen oder werden Sie verklagt, haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Vereinbaren Sie hierzu direkt einen Termin mit mir und bringen dazu bitte Ihren Mietvertrag sowie 2-3 aktuelle Gehaltsbescheide oder einen aktuellen Leistungsbescheid mit.

Zur Vorbereitung können Sie gerne schon das folgende Formular ausdrucken und soweit wie möglich ausfüllen.

PKH

Recht auf eigene Rechnung

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben oder keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, verbleiben verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Bei Beratung und Vertragsgestaltung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren (mehr). Hier ist das Honorar frei verhandelbar. Der Preis wird dabei bestimmt nach Zeitaufwand, rechtlicher Schwierigkeit und Bedeutung der Sache. Für den Bereich der außergerichtlichen Vertretung gibt es gesetzlich geregelte Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG), die jedoch nicht zwingend sind. Es besteht insoweit also ein Wahlrecht, eine individuelle Gebührenvereinbarung abzuschließen oder nach RVG abzurechnen.

Bei der Vertretung in gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren regelmäßig nach dem RVG. Dort bestimmt ausschließlich der Streitwert die Kosten.

z. B.

Streitwert: Anwaltskosten (ca.):
100,- € 90,- €
1.000,- € 270,- €
10.000,- € 1.500,- €
100.000,- € 4.000,- €
1.000.000,- € 14.000,- €

Die Preise sind lediglich Richtwerte und können je nach Verfahrensablauf (Beweisaufnahme / Vergleich o.ä.) variieren. Dazu kommen noch die Gerichtskosten.

Bei Vertretung gilt folgender Grundsatz:
„Wer verliert, zahlt!“

Das bedeutet, dass die unterlegene Partei in der Regel nicht nur Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten, sondern auch die des Gegners sowie die Gerichtskosten zu tragen hat. Vor einem Prozess berate ich Sie gerne ausführlich über die Höhe der entstehenden Kosten und über das Prozessrisiko.

Wann und wie die (vereinbarten) Kosten zu zahlen sind, ist ebenfalls frei verhandelbar.

Im Erbrecht kann ich Ihnen für bestimmte Entwurfstätigkeit, unabhängig vom Vermögenswert, Pauschalpreise anbieten:

Einzeltestament - 300,- € + MwSt.

Wenn Sie nur für sich selbst ein Testament erstellen wollen, dann benötigen Sie ein Einzeltestament. Darin können Sie verfügen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erben soll. Sie können auch mehrere Personen als Erben einsetzen und auch regeln, wie das Vermögen genau aufgeteilt wird. Auch einzelne Gegenstände können Sie als Vermächtnisse bestimmten Personen zuweisen. 

Gemeinschaftliches (Berliner) Testament für Eheleute - 500,- € + MwSt.

Wenn Sie verheiratet sind, dann können Sie ein gemeinsames Testament erstellen. Wenn Sie jeweils dem überlebenden Ehegatten zunächst das gesamte Vermögen zukommen lassen wollen und am Ende gemeinsame Kinder als Nacherben bestimmen möchten, so nennt sich diese Art des gemeinschaftliches Testament „Berliner Testament“. 

Behindertentestament - 800,- € + MwSt.

Wenn Sie Angehörige mit einer Erbschaft absichern möchten, die aufgrund von Krankheit / Behinderung vermutlich lebenslang von Sozialleistungen anhängig sein werden und verhindern möchten, dass das Erbe auf Sozialleistungen angerechnet wird, so gibt es für diese Fälle eine Testamentsgestaltung, die man umgangssprachlich als Behindertentestament bezeichnet.

Erbvertrag - 1.000,- € + MwSt.

Einen Erbvertrag können Familien miteinander abschließen, wenn bereits zu Lebzeiten die spätere Erbschaft ganz umfassend geregelt werden soll. Ein solcher Vertrag setzt jedoch die Mitwirkung aller Erben und Pflichtteilsberechtigten voraus. (Es entstehen zusätzliche Kosten für notarielle Beurkundung.)

General- und Vorsorgevollmacht - 400,- € + MwSt.

In einer General- und Vorsorgevollmacht können Sie regeln, wer Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie selbst dazu aufgrund von Krankheit / Alter / Unfall o.ä. nicht mehr in der Lage sind. Dies wird insbesondere Eltern von minderjährigen Kindern, Hauseigentümern und Selbstständigen empfohlen. (Es entstehen ggfs. zusätzliche Kosten für notarielle Beurkundung.)

Patientenverfügung - 500,- € + MwSt.

In einer Patientenverfügung können Sie Regelungen zu ihrer medizinischen Versorgung zum Lebensende treffen. Insbesondere legen Sie dort fest, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie in diesem Fall wünschen. Auch Festlegungen zu Ihrer Bestattung, zur Organspende und ähnliches können Sie treffen. 

General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung - 800,- € + MwSt.

Sie können auch eine General- und Vorsorgevollmacht in einem gemeinsamen Dokument zusammen mit einer Patientenverfügung erstellen und beides beurkunden lassen. Dies bietet in bestimmten Situationen rechtliche Vorteile. (Es entstehen ggfs. zusätzliche Kosten für notarielle Beurkundung.)

In den genannten Preisen sind folgende Leistungen erhalten:

- Ausführliches Beratungsgespräch mit Beratung zu evtl. Pflichtteilsansprüchen

- Entwurf des Dokuments inclusive 2 Nachbesserungen / Erweiterungen

- Merkblatt zu den formalen Voraussetzungen

- auf Wunsch auch Vermittlung eines Notars und direkte Weiterleitung der Entwürfe 

 

Prozessfinanzierung

Manche Fälle sind von Anfang an eindeutig, andere hängen von unsichern Faktoren, wie z. B. Zeugenaussagen ab. In diesen Fällen ist das Prozessrisiko hoch, umso mehr, wenn es um sehr hohe Streitwerte geht.

Für diesen Fall gibt es Prozessversicherungen. Verschiedene Gesellschaften bieten an, das Kostenrisiko für den Rechtsstreit zu übernehmen. Dafür verlangen Sie einen prozentualen Teil der Forderung, für den Fall, dass Sie den Prozess gewinnen. Die Bedingungen der Versicherungsgesellschaften sind unterschiedlich. Zum Teil ist eine Finanzierung aber schon ab einem Streitwert vom 50.000 € möglich.

Sprechen Sie mich an, dann werden wir gemeinsam die Vor- und Nachteile der Prozessfinanzierung besprechen und unter Umständen die passende Versicherung für Sie finden.

Stundenvergütung bei Mediation & Supervision

Im Bereich von Mediation und Supervision werden in der Regel Stundensätze vereinbart. Der jeweilige Stundensatz ist nicht starr festgelegt. Hier sind Fakten wie Vorbereitungszeit, Auftragsumfang, Komplexität, Anzahl der Beteiligten, wirtschaftliche Situation der Beteiligten u.ä. maßgeblich für die Kalkulation. Bevor Sie bei mir etwas unterschreiben, haben wir uns regelmäßig gemeinsam über den Preis verständigt und ich bin mir sicher, dass wir für jeden Fall eine faire preisliche Lösung finden. 

Mittlerweile umfassen viele Rechtsschutzversicherungen auch den Bereich der Mediation. Wenn Sie also eine Rechtsschutzversicherung haben und Interesse an Mediation haben, dann sprechen Sie mich gerne direkt zu Beginn der Beratung darauf an. Gemeinsam können wir dann klären, ob Ihre Versicherung das Verfahren komplett oder zumindest teilweise bezahlt. 

Supervision ist mittlerweile - insbesondere im sozialen Bereich, immer mehr aber auch in der Wirtschaft - ein anerkanntes Verfahren bei Schwierigkeiten im beruflichen Kontext. Viele Vorgesetzte sind daher heutzutage bereit, solche Verfahren zu finanzieren oder zumindest finanziell zu unterstützen. Bei vielen Tätigkeiten ist Supervision sogar mittlerweile per Betriebsvereinbarung vorgeschrieben. Wenn Sie also Interesse daran haben, sollten Sie sich bzgl. der Kosten durchaus auch im eigenen Betrieb erkundigen, inwieweit die Kosten (mit-)getragen werden. 

Pauschalvergütung im Trainingsbereich

Im Trainings- und Seminarbereich werden oft mehrere Tage zusammen oder ganze Programme gebucht. In diesem Bereich werden zumeist Pauschalpreise verhandelt und vereinbart. Auch hier kommt es maßgeblich darauf an, wer Kostenträger ist, wie aufwändig das Training ist und ähnliches. Oft gibt es für diesen Bereich Förderprogramme, die Gelder für Präventionsprogramme bereit stellen. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung der entsprechenden Mittel behilflich. 

……..

Insgesamt ist es jedenfalls meine Erfahrung, dass es am Geld nicht scheitern wird, solange nur alle Beteiligten von Anfang an mit offenen Karten spielen. Auch wenn ich von meinen Eltern und Großeltern noch gelernt habe, dass man angeblich nicht über Geld spricht, so bin ich selbst doch ein Freund von absoluter Preispräsenz. Bei mir werden Sie nicht am Ende eine "Überraschungsrechnung" bekommen. Bevor ich nicht mit Ihnen über Geld gesprochen habe, kostet es auch nichts. Und wenn wir über Geld gesprochen haben, dann kostet es auch nur genau das, was wir besprochen haben. Ich verhalte mich in Sachen Kosten immer fair. Dieselbe Fairness erwarte ich von Ihnen. Wenn Sie wissen, dass Sie zur Zeit Liquiditätsschwierigkeiten haben, dann erwarte ich, dass Sie an der Stelle mit offenen Karten spielen. Dann hat man die Chance, eine gute Lösung zu finden. Leistungen in Anspruch nehmen mit dem Wissen, diese nachher nicht bezahlen zu wollen, empfinde ich als extrem schäbig. Und am Ende wird auch nicht nachverhandelt …… es sei denn, hierfür gibt es ausnahmsweise einmal einen guten Grund.